Die Strassen ins Maderaner- und ins Etzlital sowie die Forststrassen Riggwald und Efibach sind bewilligungs- und gebührenpflichtig. Die Bedingungen und Voraussetzungen für den Erhalt einer
Fahrbewilligung, sowie die Gebührenordnung sind 2005 vom Kanton Uri reglementarisch festgelegt worden.
Die Fahrbewilligungen werden den Berechtigten jeweils im Frühling zugestellt. Bitte melden Sie Adressänderungen oder Eigentumsübergänge der Bürgerkanzlei oder über das Kontaktformular.
Tagesbewilligungen sind im Reglement nicht vorgesehen und werden deshalb nicht erteilt.
Tagesbewilligungen sind im Reglement nicht vorgesehen und werden nicht erteilt. Wenden Sie sich deshalb an den Taxidienst:
Taxi Zentrale Uri / Alpentaxi
079 665 558 81